Delegierte Verordnung (EU) 2026/1282 der Kommission vom 12. Juni 2026 zur Änderung und Berichtigung der Anhänge IV und V der Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die zu überwachenden, zu meldenden und zu veröffentlichenden Daten
Vorwort/Präambel
Die Anhänge IV und V der Verordnung (EU) 2019/1242 werden gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
Die Anhänge IV und V der Verordnung (EU) 2019/1242 der Kommission werden gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung berichtigt.
Amtsblatt der Europäischen Union
1. Anhang IV der Verordnung (EU) 2019/1242 wird wie folgt geändert:
1. Teil A wird wie folgt geändert:
2. Teil B wird wie folgt geändert:
2. Anhang V der Verordnung (EU) 2019/1242 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2.1 wird wie folgt geändert:
2. Folgende Nummern 2.3 und 2.4 werden angefügt:
3. In Nummer 3.2 werden die folgenden Punkte angefügt:
1. In Anhang IV der Verordnung (EU) 2019/1242 erhält der einleitende Satz von Teil C folgende Fassung:
„Um den in der Aufzeichnungsdatei des Herstellers enthaltenen CdxA-Wert gemäß Artikel 13c für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, verwendet die Kommission die Spannen, die in der folgenden Tabelle für jeden CdxA-Wert angegeben sind:“
2. Anhang V der Verordnung (EU) 2019/1242 wird wie folgt berichtigt:
a) In Nummer 1.1 erhält Satz 2 folgende Fassung:
b) Nummer 2.1 wird wie folgt berichtigt:
c) Nummer 2.2 erhält folgende Fassung: