EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2026/1000 der Kommission vom 5. Mai 2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Methode zur Bestimmung der Gebühren, die die Europäische Bankenaufsichtsbehörde für die Validierung der in Artikel 11 Absatz 3 Unterabsatz 4 jener Verordnung genannten Pro-forma-Modelle erhebt, und der Modalitäten für die Zahlung dieser GebührenArtikel 2

Artikel 2Schätzung der jährlichen Gesamtkosten, die der EBA durch die Validierung von Pro-forma-Modellen entstehen

In Kraft seit 06. September 2026
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