EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2026/1000 der Kommission vom 5. Mai 2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Methode zur Bestimmung der Gebühren, die die Europäische Bankenaufsichtsbehörde für die Validierung der in Artikel 11 Absatz 3 Unterabsatz 4 jener Verordnung genannten Pro-forma-Modelle erhebt, und der Modalitäten für die Zahlung dieser GebührenArtikel 1

Artikel 1Jährliche Gebühr, die nach dem Grundsatz der vollen Kostendeckung und nach einem tätigkeitsbezogenen Managementmodell bestimmt wird

In Kraft seit 06. September 2026
Up-to-date