BundesrechtEntschließungen des BundespräsidentenEntschließung des Bundespräsidenten über die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei§ 14

§ 14Anrechnung

In Kraft seit 08. Juni 2023
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§ 14 Anrechnung — Entschließung des Bundespräsidenten über die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei | GesetzeFinden.at