Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Sicherheitsbehörden und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dem Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen vor dem Schutz anderer Güter Vorrang einzuräumen.
…den Sicherheitsbehörden die Aufgabe des vorbeugenden Schutzes von Rechtsgütern zu, wenn gefährliche Angriffe (ua) gegen Leben, Gesundheit und Freiheit von Menschen wahrscheinlich sind. Gemäß §28 SPG ist bei der Erfüllung sicherheitspolizeilicher Aufgaben dem Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen Vorrang gegenüber dem Schutz anderer Rechtsgüter einzuräumen. Bis zur Einführung…
…umfaßt die §§28 bis 50 und ist überschrieben mit "Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Sicherheitspolizei". §28 SPG enthält grundsätzliche Anordnungen an die Sicherheitsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (Vorrang des Schutzes des Lebens und der Gesundheit von Menschen vor dem Schutz anderer…
Rückverweise