§ 2
Dienstbehörden (einschließlich der Leistungsfestst
§ 2aFolgende Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind a
§ 3Begriff
§ 4Ernennungserfordernisse
§ 4aAusschreibungspflicht
§ 4bAuswahl der Bewerberinnen und Bewerber
§ 5Ernennungsbescheid
§ 5aInformationen zum Dienstverhältnis
§ 6Beginn des Dienstverhältnisses
§ 7Angelobung
§ 8Ernennung im Dienstverhältnis
§ 9Provisorisches Dienstverhältnis
§ 10Definitives Dienstverhältnis
§ 11Übertritt in den Ruhestand
§ 12Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und bei Außerdienststellung
§ 13cVersetzung in den Ruhestand durch Erklärung („Korridorpension“)
§ 14Wiederaufnahme in den Dienststand
§ 15Dienstfreistellung und Außerdienststellung
§ 16Auflösung des Dienstverhältnisses
§ 17Austritt
§ 18Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges
§ 18aZeugnis
§ 19Zuweisung und Versetzung
§ 20Diensttausch
§ 21Vorübergehende Zuweisung
§ 22Vorübergehende Verwendung bei einer Dienststelle der Verwaltung, einer in der Zuständigkeit des Bundes oder eines anderen Landes stehenden Schule oder einer Pädagogischen Hochschule
§ 23Verwendung an nicht öffentlichen Schulen oder Pädagogischen Hochschulen
§ 23aMitverwendung an einer Schule im Ausland