Soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes angeordnet ist, sind auf das Verfahren die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung und ihre Einführungsgesetze sinngemäß anzuwenden.
…41, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO iVm § 252 IO zurückgewiesen. Begründung: Ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt waren, wäre in einem Rechtsmittelverfahren gegen den Eröffnungsbeschluss zu überprüfen. Im vorliegenden Verfahren…
Das Recht auf Akteneinsicht gemäß § 219 ZPO iVm § 252 IO gewährt Insolvenzgläubigern nicht das Recht, in die Bücher und sonstigen Buchhaltungsunterlagen der Schuldnerin Einsicht zu nehmen.…
…vom 29. April 2011, GZ 28 R 80/11g 18, den Beschluss gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird gemäß § 252 IO iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 …
…beantragen. Der darauf gerichtete Antrag ist zurückzuweisen (RS0058452). [6] 3.1. Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm § 252 IO ist der Revisionsrekurs – auch im Insolvenzverfahren (RS0044101) – jedenfalls unzulässig, wenn der erstinstanzliche Beschluss zur Gänze bestätigt wurde, es sei denn, dass die Klage…
…15z 81, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst: Der Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO iVm § 252 IO zurückgewiesen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO). Begründung: Gemäß § 108 Abs 2 zweiter Satz IO können die…
…Revisionsrekurs jeweils jedenfalls unzulässig sei. Gegen diesen Beschluss richtet sich der Revisionsrekurs des Schuldners, ON 98. Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig. Gemäß § 252 IO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen die Entscheidung des Rekursgerichts, mit dem es einen Beschluss des Erstgerichts…
… 2015, GZ 3 R 136/15t 84, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst: Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Begründung: Gemäß § 252 IO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen die Entscheidung des Rekursgerichts, mit dem es den Beschluss des…
… 115/15i 52, den Beschluss gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird gemäß § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO iVm § 252 IO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO). Begründung: 1…
…2. 2021 handle es sich um eine gerichtliche Ladung zu einer Tagsatzung, die gemäß § 130 Abs 2 ZPO iVm § 252 IO durch ein gesondertes Rechtsmittel nicht angefochten werden könne. [5] Dem dagegen erhobenen Rekurs des Schuldners gab das Rekursgericht nicht Folge. Es sprach weiters aus, dass…
…und richtig hingewiesen hat – ein Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 und Z 4 ZPO iVm § 252 IO absolut unzulässig (stRsp; RIS Justiz RS0044101). Der absolute Rechtsmittelausschluss verhindert jede Anfechtung des rekursgerichtlichen Beschlusses (RS0112314 [T5]).…
…Erstgerichts zur Gänze bestätigt wurde, steht kein weiteres Rechtsmittel offen. Der „außerordentliche Revisionsrekurs“ der Schuldnerin ist daher als absolut unzulässig zurückzuweisen (§ 252 IO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO; RIS-Justiz RS0044101).…
…VG an den Verfassungsgerichtshof bzw gemäß Art 267 AEUV an den Europäischen Gerichtshof beantragt. [6] Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig. [7] Gemäß § 252 IO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen die Entscheidung des Rekursgerichts, mit dem es einen Beschluss des…
…gegen einen die erstgerichtliche Entscheidung voll bestätigenden rekursgerichtlichen Beschluss ist folglich nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO (iVm § 252 IO) ausgeschlossen (RS0044101). Dieser absolute Rechtsmittelausschluss geht der weiteren Zulässigkeitsvoraussetzung nach § 528 Abs 1 ZPO vor und verhindert jede Anfechtung des Konformatsbeschlusses des…
…der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO iVm § 252 IO). Begründung: Nach der Bestimmung des § 257 Abs 2 IO ist für den Beginn der 14 tägigen Rekursfrist (§ 60 Abs …
…2012, mit dem ein Rekurs der Schuldnerin als verspätet zurückgewiesen worden war, vollinhaltlich bestätigt. Gegen bestätigende Beschlüsse ist auch im Insolvenzverfahren gemäß §§ 252 IO iVm 528 Abs 2 Z 2 ZPO kein weiteres Rechtsmittel zulässig ( Zechner in Fasching/Konecny ², § 507 Rz 4; RIS…
…Der „ Revisionsrekurs, in eventu außerordentliche Revisionsrekurs “ der Schuldnerin ist gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm § 252 IO absolut unzulässig. Die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO gelten auch im Insolvenzverfahren (§ 252 IO; RS0044101 [T15]). Ein Revisionsrekurs ist daher –…
…Eigenverwaltung belassen. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss. Der außerordentliche Revisionsrekurs ist gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm § 252 IO absolut unzulässig. Die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO gelten auch im Insolvenzverfahren (stRsp, RIS Justiz RS0044101). Der absolute Rechtsmittelausschluss nach § 528 Abs…
…15w 215, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst: Der Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO iVm § 252 IO zurückgewiesen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO). Begründung: Der außerordentliche Revisionsrekurs des Schuldners richtet sich gegen den Beschluss des Rekursgerichts…
…als Massekosten bestimmt und dem Treuhänder der Ersatz der Massekosten aufgetragen wurde, vollinhaltlich bestätigt. Gegen bestätigende Beschlüsse ist auch im Insolvenzverfahren gemäß §§ 252 IO iVm 528 Abs 2 Z 2 ZPO kein weiteres Rechtsmittel zulässig ( Zechner in Fasching/Konecny ², § 507 Rz 4; RIS…
…in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst: Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Begründung: Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm § 252 IO ist im Insolvenzverfahren ein Revisionsrekurs gegen bestätigende Beschlüsse jedenfalls unzulässig (RIS Justiz RS0044101). Der Ausnahmetatbestand des § 528 Abs 2 Z 2…
…Beschluss des Oberlandesgerichts Graz als Rekursgericht vom 16. September 2010, GZ 3 R 118/10p-9, den Beschluss gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird gemäß § 252 IO iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a iVm § 510 Abs 3…
…der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO iVm § 252 IO). Begründung: Der Revisionswerber bestreitet nicht, dass nach § 257 Abs 2 IO die Rechtsmittelfrist bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die…
…Revisionsrekurs jeweils jedenfalls unzulässig sei. Gegen diesen Beschluss richtet sich der Revisionsrekurs des Schuldners ON 104. Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig. Gemäß § 252 IO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen die Entscheidung des Rekursgerichts, mit dem es einen Beschluss des Erstgerichts…
…vom 22. 3. 2018 ihr Rechtsmittel zurück. Die Zurückziehung ist in Analogie zu den §§ 484, 513 ZPO iVm § 252 IO bis zur Entscheidung über den Revisionsrekurs zulässig und mit deklarativer Wirkung zur Kenntnis zu nehmen (RIS Justiz RS0081567 [T1]; RS0110466; 8 Ob 8…
…105/12t), ist gegen den vorliegenden Beschluss des Rekursgerichts der Revisionsrekurs nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm § 252 IO absolut unzulässig. Das Rechtsmittel war daher zurückzuweisen.…
…Schlussrechnung des besonderen Verwalters genehmigt und ein Antrag der Schuldnerin abgewiesen wurde, vollinhaltlich bestätigt. Gegen bestätigende Beschlüsse ist auch im Insolvenzverfahren gemäß §§ 252 IO iVm 528 Abs 2 Z 2 ZPO kein weiteres Rechtsmittel zulässig ( Zechner in Fasching/Konecny ², § 507 Rz 4; 7…
…Rekursgerichts, mit dem erstinstanzliche Beschlüsse in der Sache zur Gänze bestätigt wurden. Da im Insolvenzverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO gelten (§ 252 IO, vormals § 171 KO; RIS Justiz RS0036311 [T3]), ist gegen diesen Beschluss der Revisionsrekurs nach § 528 Abs 2 Z …
…nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst: Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Begründung: Gegen einen bestätigenden Beschluss des Rekursgerichts ist in Insolvenzsachen ein Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig (§ 252 IO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO). Zur vermeintlichen Nichtigkeit des Rekursverfahrens wegen eines noch anhängigen Verfahrens beim Obersten Gerichtshof…
… 109/16p 147, den Beschluss gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird gemäß § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO iVm § 252 IO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO). Begründung: 1…
bestimmten Betrags. Macht der Gläubiger aber dessen ungeachtet ausdrücklich weniger als den voraussichtlichen Ausfall geltend, kann ihm das Gericht nach § 405 ZPO iVm § 252 IO nicht mehr an Stimmrecht zuerkennen als er begehrt hat.…
… 105/17z 16, den Beschluss gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO iVm § 252 IO zurückgewiesen. Begründung: 1. Das Rekursgericht hat den Rekurs der Antragsgegnerin gegen die Punkte 2 und 3 des zugrunde liegenden erstgerichtlichen Beschlusses mit der Begründung…
…31/17t), sodass gegen den bestätigenden Beschluss des Rekursgerichts der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm § 252 IO absolut unzulässig ist. Das Rechtsmittel war daher zurückzuweisen.…
…2013 auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens nicht Folge gegeben und den angefochtenen Beschluss damit vollinhaltlich bestätigt. Gegen bestätigende Beschlüsse ist auch im Insolvenzverfahren gemäß § 252 IO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO kein weiteres Rechtsmittel zulässig (RIS Justiz RS0044101; vgl auch RS0044456). Auf das Vorliegen einer…
…Der gegen diese Entscheidung erhobene Revisionsrekurs des Antragstellers ist gemäß § 528 Abs 2 Z 2 und 4 ZPO iVm § 252 IO absolut unzulässig. [3] Die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO gelten auch im Insolvenzverfahren (RIS Justiz RS0044101). Der absolute Rechtsmittelausschluss nach § 528 Abs…
…vom 8. September 2014, GZ 3 R 247/14s 28, den Beschluss gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird gemäß § 252 IO iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ …
…Forderungsanmeldung nicht Folge gegeben und ausgesprochen, dass der Revisionsrekurs dagegen jedenfalls unzulässig ist (§ 528 Abs 2 Z 2 iVm § 252 IO). Bereits am 12. Juni 2017 überreichte der Einschreiter dem Obersten Gerichtshof eine Eingabe mit der er seinen „außerordentlichen Revisionsrekurs“ gegen den…
…nicht Folge zu geben; weitere Revisionsrekursbeantwortungen wurden nicht erstattet. [5] Der Revisionsrekurs ist zur Wahrung der Rechtssicherheit zulässig und berechtigt. [6] 1. Nach § 252 IO sind, soweit in diesem Gesetz nichts anderes angeordnet ist, auf das Verfahren die Bestimmungen der ZPO anzuordnen. [7] 2.1. Nach ständiger Rechtsprechung ist das Rechtsmittel…
…hinzuweisen, dass nach den Übergangsbestimmungen zum IRÄG 2010 (§ 273 IO) auf das vorliegende Verfahren mit Ausnahme der Verfahrensvorschriften nach §§ 252 ff IO (§ 273 Abs 8 IO) - noch die Bestimmungen der Konkursordnung anzuwenden sind. 2.1 Der Gesetzgeber sieht die Restschuldbefreiung als Vorteil an, der…
…mit dem ein erstinstanzlicher Beschluss in der Sache zur Gänze bestätigt wurde. Da im Insolvenzverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO gelten (§ 252 IO; RIS Justiz RS0036311 [T3]), ist der bestätigende Beschluss des Rekursgerichts nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO unanfechtbar.…
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