(1) Hängt die Entscheidung über eine Eintragung oder Änderung (Löschung) ganz oder zum Teil vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses ab, das Gegenstand eines anderen anhängigen Gerichtsverfahrens ist oder das in einem anhängigen Verwaltungsverfahren festzustellen ist, so kann das Gericht anordnen, daß sein Verfahren so lange unterbrochen wird, bis in Ansehung dieses Rechtsverhältnisses eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.
(2) Das Gericht hat von einer Unterbrechung abzusehen oder sie aufzuheben und auf Grund der Aktenlage zu entscheiden, wenn das rechtliche oder wirtschaftliche Interesse an einer raschen Erledigung erheblich überwiegt.
(3) Die Abweisung oder Zurückweisung eines Antrags auf Unterbrechung kann nicht angefochten werden.
SpaltG · Spaltungsgesetz
§ 12 Anmeldung
…alle Anteilsinhaber durch notariell beurkundete Erklärung auf eine solche Klage verzichtet haben. Können diese Erklärungen nicht vorgelegt werden, so hat das Gericht gemäß § 19 FBG vorzugehen. (3) Ist die übertragende Gesellschaft im Inland börsenotiert und führt die Spaltung zu einer Beendigung der Börsenotierung oder hat sie mit einer Beendigung der…
GesAusG · Gesellschafter-Ausschlussgesetz
§ 5 Anmeldung und Eintragung des Beschlusses
…alle Anteilsinhaber durch notariell beurkundete Erklärung auf eine solche Klage verzichtet haben. Können diese Erklärungen nicht vorgelegt werden, so hat das Gericht gemäß § 19 FBG vorzugehen. (3) Der Beschluss darf nur eingetragen werden, wenn der Treuhänder dem Firmenbuchgericht angezeigt hat, dass er im Besitz der Gesamtsumme der Barabfindungen oder einer…
EU-UmgrG · EU-Umgründungsgesetz
§ 45 Anmeldung und Eintragung
…zu verlangen, nicht Gebrauch gemacht oder auf dieses Recht schriftlich verzichtet haben. Können diese Erklärungen nicht vorgelegt werden, so hat das Gericht gemäß § 19 FBG vorzugehen. (4) Der Anmeldung der Verschmelzung zur Eintragung im Firmenbuch sind die Nachweise beizuschließen, dass die allenfalls erforderlichen Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern über die Beteiligung…
§ 66 Anmeldung und Eintragung der begünstigten Gesellschaft
…Klage verzichtet haben; 2. dass kein Umstand gemäß § 3 vorliegt. Können diese Erklärungen nicht vorgelegt werden, so hat das Gericht gemäß § 19 FBG vorzugehen. (4) Der Anmeldung der Spaltung zur Eintragung im Firmenbuch sind die Nachweise beizuschließen, dass die allenfalls erforderlichen Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern über die Beteiligung…
§ 21 Anmeldung und Eintragung der beabsichtigten Umwandlung, Ausstellung der Vorabbescheinigung
…übernommen werden können; 3. dass kein Umstand gemäß § 3 vorliegt. Kann die Erklärung nicht vorgelegt werden, so hat das Gericht gemäß § 19 FBG vorzugehen. (4) Der Vorstand der Gesellschaft teilt dem Firmenbuchgericht Folgendes mit: 1. die Zahl der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Erstellung des Plans für die grenzüberschreitende…
UmwG · Umwandlungsgesetz
§ 3 Anmeldung und Eintragung der Umwandlung
… 2 Abs. 3 Z 7). Kann die Erklärung gemäß Z 7 nicht vorgelegt werden, so hat das Gericht gemäß § 19 FBG vorzugehen. (2) Ist der Hauptgesellschafter nicht im Firmenbuch eingetragen, aber als Nachfolgerechtsträger hiezu verpflichtet, so sind der Anmeldung der Umwandlung alle hiefür erforderlichen Unterlagen anzuschließen…
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