§ 251 Veröffentlichung der Bilanz
In Kraft seit 01. August 2009
Up-to-date
Unverzüglich nach der Eintragung hat der Vorstand die gemäß § 246 Abs. 3 aufzustellende Bilanz gemäß § 18 zu veröffentlichen.
VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 61 Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
…§ 246 Abs. 2 und 3, § 247 Abs. 2 bis 4, § 248, § 249 und § 251 AktG gelten sinngemäß. (10) Der Anmeldung der Umwandlung zur Eintragung in das Firmenbuch ist der Bescheid der FMA, mit der der Umwandlungsbeschluss genehmigt wurde, beizufügen. (11…
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