ANHANG — Durchführungsverordnung (EU) 2026/1965 der Kommission vom 26. August 2026 zur 360. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen
Rückverweise
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert:
(1) Unter „Natürliche Personen“ werden die der Identifizierung dienenden Angaben in den nachstehenden Einträgen wie folgt geändert:
(2) Die der Identifizierung dienenden Angaben in den nachstehenden Einträgen unter „Juristische Personen, Gruppen und Organisationen“ werden wie folgt geändert:
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