Durchführungsverordnung (EU) 2026/1961 der Kommission vom 24. August 2026 zur Änderung der Anhänge I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 mit besonderen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1937 betreffend bestimmte vorläufige Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest in Finnland

(EU) 2026/1961
In Kraft bis 28. August 2026
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