Artikel 2 — Durchführungsverordnung (EU) 2026/1940 des Rates vom 7. August 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
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