Artikel 1 — Verordnung (EU) 2026/1933 des Rates vom 13. Juli 2026 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2026-2030)
Rückverweise
Die in dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2026-2030) festgelegten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
a) Thunfischwadenfänger:
b) Oberflächen-Langleinenfischer:
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