Artikel 1 Blauer Marlin und Weißer Marlin/Rundschuppen-Speerfisch — Delegierte Verordnung (EU) 2026/1342 der Kommission vom 17. Juni 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/98 über die Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der Union gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Rahmen der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik und des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik
Rückverweise
In die Delegierte Verordnung (EU) 2015/98 wird folgender Artikel eingefügt:
„Artikel 5b - Blauer Marlin und Weißer Marlin/Rundschuppen-Speerfisch
Abweichend von Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 werden alle Fänge von Blauem Marlin und Weißem Marlin/Rundschuppen-Speerfisch zurückgeworfen, sobald die Mitgliedstaaten ihre Quoten ausgeschöpft haben.“
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