Artikel 2 — Delegierte Verordnung (EU) 2026/1304 der Kommission vom 12. Juni 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2292 hinsichtlich der Anforderungen an den Eingang bestimmter Milcherzeugnisse, bestimmter Fischereierzeugnisse und Muscheln, Stachelhäuter, Manteltiere und Meeresschnecken in die Union
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
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