Artikel 1 — Durchführungsverordnung (EU) 2026/1215 der Kommission vom 11. Juni 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) sowie der Genehmigung oder Aberkennung des Status seuchenfrei für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen dieser Mitgliedstaaten
Rückverweise
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 wird wie folgt geändert:
a) Artikel 9 wird aufgehoben.
b) Die Anhänge II, VIII, X und XVII werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
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