Artikel 2 Inkrafttreten — Delegierte Verordnung (EU) 2026/1160 der Kommission vom 28. Mai 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/127 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschusszahlungen für Interventionen im Weinsektor
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
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