Artikel 2 — Durchführungsverordnung (EU) 2026/1127 der Kommission vom 8. Mai 2026 zur Änderung von Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 hinsichtlich der Muster für Veterinärbescheinigungen für Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen bestimmter Kategorien von Landtieren und ihres Zuchtmaterials
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. November 2026.
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