Delegierte Verordnung (EU) 2026/912 der Kommission vom 27. April 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 hinsichtlich der Mitteilungen der Mitgliedstaaten über die im Binnenmarkt notierten Erzeugerpreise für Obst und Gemüse
In Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 wird folgender Eintrag am Ende der Tabelle angefügt:
„Knoblauch alle Sorten Größe 45-60 mm, Packstücke von etwa 2-5 kg SpanienFrankreichItalienRumänienPortugalPolen“
Amtsblatt der Europäischen Union