Artikel 1 — Durchführungsverordnung (EU) 2023/102 der Kommission vom 11. Januar 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 hinsichtlich der Anträge der Mitgliedstaaten auf Unionsbeihilfe
Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 erhält folgende Fassung:
„i) die vorläufigen Mittelzuweisungen für Schulobst und -gemüse und für Schulmilch gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/106 der Kommission;
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