Artikel 2 — Durchführungsverordnung (EU) 2023/99 der Kommission vom 11. Januar 2023 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Kraftfahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in Marokko
Rückverweise
Die Sicherheitsleistungen für den mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1221 eingeführten vorläufigen Antidumpingzoll werden endgültig vereinnahmt.
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