Artikel 1 — Durchführungsverordnung (EU) 2023/60 der Kommission vom 5. Januar 2023 zur Zulassung von Methylester konjugierter Linolsäure (t10, c12) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Mastschweine und Milchkühe (Zulassungsinhaber: BASF SE) (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Der im Anhang genannte Stoff, der der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe“ angehört, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in Futtermitteln für Mastschweine und Milchkühe zugelassen.
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