Artikel 1 — Durchführungsverordnung (EU) 2023/54 der Kommission vom 4. Januar 2023 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/652 zur Zulassung von Bitterorangenextrakt als Futtermittelzusatzstoff für bestimmte Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/652 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
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