Artikel 1 — Durchführungsverordnung (EU) 2023/53 der Kommission vom 4. Januar 2023 zur Zulassung einer Zubereitung aus Pediococcus acidilactici CNCM I-4622 als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
(1) Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Säureregulatoren“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
(2) Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Stoffe zur Verbesserung der hygienischen Beschaffenheit“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
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