§ 0 VERORDNUNG (EG) Nr. 2798/94 DES RATES vom 14. November 1994 zur Änderung der Höchstmengen für die Einfuhr bestimmter Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China für das Jahr 1994, die in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 517/94 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus bestimmten Drittländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische gemeinschaftliche Einfuhrregelung fallen, aufgeführt sind — VERORDNUNG (EG) Nr. 2798/94 DES RATES vom 14. November 1994 zur Änderung der Höchstmengen für die Einfuhr bestimmter Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China für das Jahr 1994, die in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 517/94 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus bestimmten Drittländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische gemeinschaftliche Einfuhrregelung fallen, aufgeführt sind
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