Artikel 3 Inkrafttreten — Richtlinie (EU) 2026/1472 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 zur Änderung der Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI des Rates
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Richtlinie ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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