Art. 31 Suspendierung oder vorübergehende Versetzung eines öffentlichen Bediensteten — Richtlinie (EU) 2026/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2026 zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates
Die Mitgliedstaaten erwägen die Einführung von Straf-, Verwaltungs- oder Disziplinarverfahren, nach denen ein öffentlicher Bediensteter, der einer in dieser Richtlinie genannten Straftat beschuldigt wird, gegebenenfalls von der zuständigen Behörde unter gebührender Achtung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung suspendiert oder vorübergehend versetzt werden kann.
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