Art. 29 Rechte der Opfer — Richtlinie (EU) 2026/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2026 zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates
Unbeschadet der Richtlinie 2012/29/EU treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um die einschlägigen Rechte nach geltendem Recht auf die Opfer von Straftaten im Sinne dieser Richtlinie, gegebenenfalls einschließlich juristischer Personen, im Einklang mit dem nationalen Recht anzuwenden.
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