EU-RechtRichtlinienRichtlinie (EU) 2026/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2026 zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des RatesArt. 17

Art. 17Vorrechte hinsichtlich der und Befreiung von der Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von Korruptionsdelikten

In Kraft seit 31. Mai 2026
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