Art. 1 Gegenstand und Anwendungsbereich — Richtlinie (EU) 2026/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2026 zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates
Rückverweise
Diese Richtlinie legt Mindestvorschriften zur Bestimmung von Straftatbeständen und strafrechtlichen und nicht-strafrechtlichen Sanktionen im Bereich der Korruption sowie Maßnahmen für eine bessere Verhütung und Bekämpfung von Korruption fest.
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