Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2014/24/EU — Richtlinie (EU) 2026/806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen und der Richtlinie 2014/24/EU im Hinblick auf Bewertungsdienstleistungen bei der Abwicklung (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
In Artikel 10 der Richtlinie 2014/24/EU wird folgender Buchstabe angefügt:
„k) Bewertungsdienstleistungen im Sinne der Artikel 36 und 74 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
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