Artikel 2 Änderungen der Richtlinie 2006/118/EG — Richtlinie (EU) 2026/805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und der Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Die Richtlinie 2006/118/EG wird wie folgt geändert:
1. Der Titel erhält folgende Fassung:
2. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
5. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
6. Folgender Artikel wird eingefügt:
7. Artikel 8 erhält folgende Fassung:
8. Folgender Artikel wird eingefügt:
9. Artikel 9 erhält folgende Fassung:
10. Artikel 10 wird gestrichen.
11. Anhang I wird durch den Wortlaut in Anhang III dieser Richtlinie ersetzt.
12. Anhang II wird gemäß Anhang IV dieser Richtlinie geändert.
13. Anhang III Nummer 2 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
15. Der Wortlaut von Anhang V der vorliegenden Richtlinie wird als Anhang V angefügt.
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