Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 2000/60/EG — Richtlinie (EU) 2026/805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und der Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Die Richtlinie 2000/60/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Buchstabe e vierter Gedankenstrich erhält folgende Fassung:
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
5. Artikel 8 wird wie folgt geändert:
6. Artikel 10 wird wie folgt geändert:
7. Artikel 11 wird wie folgt geändert:
8. Artikel 12 erhält folgende Fassung:
9. Folgender Artikel wird eingefügt:
10. Artikel 15 Absatz 3 wird gestrichen.
11. Artikel 16 erhält folgende Fassung:
12. Artikel 17 Absätze 4 und 5 werden gestrichen.
13. Artikel 18 Absatz 4 wird gestrichen.
15. Die Artikel 20 und 21 erhalten folgende Fassung:
16. Artikel 22 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
17. Anhang V wird gemäß Anhang I der vorliegenden Richtlinie geändert.
18. In Anhang VII Teil B wird folgende Nummer angefügt:
19. Anhang VIII wird gemäß Anhang II der vorliegenden Richtlinie geändert.
20. Die Anhänge IX und X werden gestrichen.
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