Artikel 1 Änderung der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 — Delegierte Richtlinie (EU) 2026/374 der Kommission vom 20. Februar 2026 zur Änderung der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 im Hinblick auf die Bedingungen für die Erbringung von Ausführungs- und Analysedienstleistungen durch Dritte für Wertpapierfirmen, die Portfolioverwaltungs- oder andere Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen erbringen
Rückverweise
Artikel 13 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 wird wie folgt geändert:
1. Absatz 1 erhält folgende Fassung:
2. Folgender Absatz 1a wird eingefügt:
3. Die Absätze 2 bis 7 erhalten folgende Fassung:
4. Absatz 8 wird gestrichen.
5. Folgender Absatz 10 wird angefügt:
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