Artikel 1 — Richtlinie (EU) 2026/192 der Kommission vom 28. Januar 2026 zur Änderung von Anhang II Anlage A der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug in Bezug auf Cobalt
Rückverweise
Folgende Zeile wird in Anhang II Anlage A der Richtlinie 2009/48/EG eingefügt:
„Cobalt CMR 1B In Spielzeug und Spielzeugteilen aus nichtrostendem Stahl als Verunreinigung des im nichtrostenden Stahl enthaltenen NickelsIn Spielzeugteilen, die elektrischen Strom leiten sollenIn Neodym-Magneten, die in Spielzeug verwendet werden, wenn diese Magnete nicht verschluckt oder eingeatmet werden können“
Keine Ergebnisse gefunden