§ 0 94/613/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1994 zur Genehmigung des von Portugal vorgelegten Programms zur Tilgung und Überwachung der Afrikanischen Schweinepest sowie zur Festlegung der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft (Nur der portugiesische Text ist verbindlich)
In Kraft seit 01. Juli 1994
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