Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 2. Juli 2026.#Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen R u. a.#Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen der Russischen Föderation, die die Lage in der Ukraine destabilisieren – Verordnung (EU) Nr. 833/2014 – Art. 2f Abs. 1 – Begriff ,Betreiber‘ – Verbreitungsverbot für Inhalte, die von in Anhang XV der Verordnung Nr. 833/2014 aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen stammen – Verbreitung dieser Inhalte durch natürliche Personen über eine Website, mit der Einnahmen nur in Form freiwilliger Zuwendungen generiert werden.#Rechtssache C-67/25.—Gerichtshof Entscheidung
Rechtssache C-67/2502. Juli 2026
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) 2. Juli 2026
In der Rechtssache C‑67/25
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV , eingereicht vom Landgericht Saarbrücken (Deutschland) mit Entscheidung vom 20. Dezember 2024, beim Gerichtshof eingegangen am 31. Januar 2025, in dem Stra…