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Die Silbermedaille für den Behindertensport ist ei
Art IIDas Ehrenzeichen ist eine Medaille aus Silber, die
Art IIIDer Ausgezeichnete erhält eine Verleihungsurkunde.
Art IVVorschläge zur Verleihung des Ehrenzeichens können
Art VDie Ausführungsbestimmungen erläßt der Bundesminis
SchlußformelDer Bundespräsident Der Bundeskanzler Der Bundesmi
Anlage(Fundstelle: BGBl. I 1978, 589)
Vorwort/Präambel
Die Silbermedaille für den Behindertensport ist ein Ehrenzeichen. Sie wird an Behinderte verliehen, die durch besondere sportliche Leistungen in hervorragender Weise die Fähigkeit bewiesen haben, ihre Behinderung zu meistern und dadurch anderen ein Beispiel zu geben.
Das Ehrenzeichen ist eine Medaille aus Silber, die auf der Vorderseite den Bundesadler und auf der Rückseite die Aufschrift "Der Bundespräsident" sowie das Verleihungsdatum trägt. Die Medaille ist von einem silbernen Lorbeerkranz umgeben. Das Ehrenzeichen wird an einem Band mit den olympischen Farben getragen. Eine Abbildung des im Bundesministerium des Innern verwahrten amtlichen Musters wird als Anlage veröffentlicht.
Der Ausgezeichnete erhält eine Verleihungsurkunde. Das Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Ausgezeichneten über.
Vorschläge zur Verleihung des Ehrenzeichens können die Sportverbände dem Chef des Bundespräsidialamtes oder dem Bundesminister des Innern unterbreiten.
Die Ausführungsbestimmungen erläßt der Bundesminister des Innern.
Der Bundespräsident Der Bundeskanzler Der Bundesminister des Innern
(Fundstelle: BGBl. I 1978, 589)