Art 17 Grundsätze der Arbeitsrechtsordnung
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Gliederung
Kapitel IV Bestimmungen über die Sozialunion
Art 17 Grundsätze der Arbeitsrechtsordnung
In der Deutschen Demokratischen Republik gelten Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie, Arbeitskampfrecht, Betriebsverfassung, Unternehmensmitbestimmung und Kündigungsschutz entsprechend dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; näheres ergibt sich aus dem Gemeinsamen Protokoll über die Leitsätze und den Anlagen II und III.
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