BundesrechtSatzungenAusführungsbestimmungen zum Tarif für die Schifffahrtsabgaben auf der Mosel zwischen Thionville (Diedenhofen) und Koblenz (Coblence)§ 0

§ 0Ausführungsbestimmungen zum Tarif für die Schifffahrtsabgaben auf der Mosel zwischen Thionville (Diedenhofen) und Koblenz (Coblence)

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