Art 1
Up-to-date
Die Zulassungsordnung für Kassenärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230-25, veröffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt geändert: 1. 2.
a)Absatz 2 erhält folgende Fassung:"(2) Voraussetzungen für die Eintragung sinda)die Approbation als Arzt,b)die Ableistung einer sechsmonatigen Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche Tätigkeit."
3. 4.
Art. 1: Änderungsvorschrift, Kursivdruck zum Verständnis v. Art. 2 Abs. 1 aufgenommen
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