BundesrechtRechtsverordnungenVierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen)1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 1a

§ 1aBegriffsbestimmungen

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