BundesrechtRechtsverordnungenVierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen)§ 15

§ 15Anforderungen an die Besatzungsmitglieder (zu § 42 LuftBO)

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