§ 12 Ausrüstung am Startplatz (zu § 24 LuftBO)
Up-to-date
Am Startplatz müssen ein Windmeßgerät und ein Thermometer vorhanden sein. Für jeden Start sind die aktuellen Werte für Wind und Temperatur zu berücksichtigen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden