§ 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Up-to-date
LuftBODV 3 2009
Gliederung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
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