§ 20 Machzahlanzeige(zu § 22 LuftBO)
Up-to-date
LuftBODV 3 2009
Gliederung
Abschnitt 2 Ausrüstung von Luftfahrzeugen
Unterabschnitt 2 Flugzeuge
§ 20 Machzahlanzeige(zu § 22 LuftBO)
Flugzeuge, deren Kompressibilitätsgrenzwerte auf den vorgeschriebenen Fahrtmessern nicht angezeigt werden, müssen mit einer Machzahlanzeige ausgerüstet sein.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden