§ 1 Geltungsbereich
Up-to-date
LuftBODV 3 2009
Gliederung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Ausrüstung und den Betrieb des nach den Vorschriften der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zum Verkehr zugelassenen Luftfahrtgerätes. Diese Verordnung gilt nicht für Luftfahrtgeräte zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen.
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