§ 7 Ausrüstung von Segelflugzeugen für Wolkenflüge(zu § 20 Absatz 1 LuftBO)
Up-to-date
LuftBODV 3 2009
Für Wolkenflüge sind Segelflugzeuge wie folgt auszurüsten:
1. einem Fahrtmesser,
2. einem Höhenmesser,
3. einem Wendezeiger mit Scheinlot,
4. einem Magnetkompass und
5. einem Variometer.
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