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Dritte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgerätes außerhalb von Luftfahrtunternehmen)
§ 2
LuftBODV 3 2009
§ 2 Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln(zu § 20 Absatz 1 LuftBO)
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