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Gliederung
Erster Abschnitt Volksentscheid
Zweiter Unterabschnitt Vorbereitung des Volksentscheids
3. Abstimmungsräume, Abstimmungsbekanntmachung
§ 20 Abstimmungsräume
Auf die Abstimmungsräume sind die Vorschriften der Bundeswahlordnung über die Wahlräume entsprechend anzuwenden.
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